Da ist tatsächlich etwas schief gegangen und das Finanzamt oder gar die Steuerfahndung strengt ein Verfahren gegen Sie an? Dann dürfen wir Sie zwar vertreten, geben das aber lieber in kooperierende Hände, deren Erfahrung als Fachanwalt für Steuerrecht vermeiden, dass wir uns trotz praktischer Kenntnisse im prozessualen Wirrwarr verlaufen und die falsche Taktik einschlagen. Erst recht ist eine Aufgabenteilung angesagt, wenn wir eigentlich der Berater sind und Sie uns vergessen haben sollten, über bestimmte Gestaltungen zu informieren.
Sie wollen solche Situationen vermeiden? Unsere Fachanwälte beraten Sie auch zu Fragen der Selbstanzeige!
Netzwerk
Sicherlich haben Sie auch gewachsene Kontakte in anderen Branchen und Rechtsgebieten. Gerne arbeiten wir in Ihren Angelegenheiten mit Ihren bewährten Partnern. Aber wenn Sie einmal nicht weiter wissen, dann lotsen wir Sie und können Ihnen vielleicht jemanden aus unserem Netzwerk benennen. Dabei empfehlen wir nicht nur, weil wir jemanden kennen, sondern weil wir glauben, dass dies speziell in Ihren Themenkreis passen könnte, wobei wir die fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen als wichtigsten Ansatz nehmen.
Unsere kooperierenden Anwälte bieten Allroundberatung, jedoch arbeiten wir in Spezialfällen auch eben mit Spezialanwälten, insbesondere im Steuerstrafrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht und im Arbeitsrecht, zusammen.
Natürlich haben wir auch Kontakte zu Notaren, die Ihre Arbeitsweise mit unserem Informationsfluss abstimmen. Das vermeidet Missverständnisse.
Interessant für Sie ist die Tatsache, dass wir an den Schnittstellen zum Steuerrecht aktiv in der Fallbearbeitung mitwirken, soweit unsere Tätigkeiten davon betroffen sind. Dadurch werden nicht nur rechtliche Komponenten des Fachbereichs erfasst, sondern übergreifend auch Steuer- und Vermögensfragen beachtet. Und das kommt öfters vor als man denkt und viele zivil-, erb-, familien- und gesellschaftsrechtliche Vorgänge haben eine (unbeachtete) Auswirkung auf Steuern; wenn auch vielleicht noch nicht heute. In einer Zusammenarbeit mit Ihren Juristen vermeiden wir "steuerliche Zeitbomben und Tretminen".
Wir sprechen Empfehlungen nur aus Überzeugung aus. Interessant für Sie ist die Tatsache, dass wir aktiv in der Fallbearbeitung mitwirken, soweit unsere Tätigkeiten davon betroffen sind. Dadurch werden nicht nur rechtliche Komponenten des Fachbereichs erfasst, sondern übergreifend auch Steuer- und Vermögensfragen beachtet.
Mögliche Sprachen sind Deutsch, Englisch und Türkisch.
Notare
Wir arbeiten gerne mit einigen Notaren an verschiedenen Standorten, vornehmlich in Köln und Bergisch Gladbach, zusammen. Unsere Spezialität ist es, Ihren wirtschaftlichen und familiären Hintergrund und die Ziele eines Vertrages aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht zu einer "Roadmap" zu machen, die dann durch die Notare und andere Juristen zu einem Vertragswerk gestaltet wird, das nicht nur in juristischer Perfektion glänzt, sondern vor allem den Menschen in seinem Umfeld und mögliche Entwicklungen berücksichtigt. Als Ihr Steuerberater kennen wir Sie eben besser als jemand, der Sie nur zu einer Vertragsberatung trifft. Manchmal kennen wir eben nicht nur die Antwort, sondern die Frage, die zu stellen ist. Leider können "unsere" Notare aus standesrechtlichen Gründen hier nicht genannt werden.
Steuerberater
sind auch außerhalb der Kammerorganisation mit einigen Steuerberater-Kolleginnen und Kollegen in Kooperation und Arbeitskreisen zu Fachthemen und zur Aktualisierung der Aufgaben unseres Berufes sowie den Spezialbereichen unserer Mandanten engagiert. So ist sichergestellt, dass wir uns immer wieder mit Kollegen zu Sonderfällen austauschen können und uns auch gegenseitig als "zweite Meinung" in einen Fall einbringen. Niemand muss wegen einer einzigen Sonderfrage gleich den Berater wechseln, sondern den fachlichen Rat des Spezialisten hinzuziehen.
Freie Buchhalter / Bilanzbuchhalter
Wenn eine Buchhaltung im Unternehmen erfolgen sollte, ganz oder in wesentlichen Teilen, dann ist die klassische Buchhaltung über die Steuerkanzlei oft nicht flexibel genug. Kaufmännische Aufgaben und Reporte des internen Rechnungswesens sind in den Buchhaltungsprogrammen der Steuerkanzleien oft zu statisch. Deshalb arbeiten wir auch mit freien Buchhaltern bzw. Bilanzbuchhaltern, die auf individuell abgestimmter Software für Sie arbeiten, auf die Sie selbst jederzeit zugreifen können. Für den Jahresabschluss und die Gewinnermittlung können wir dann die gebuchten Daten in unser System übernehmen.
Dabei geht es neben der reinen Buchhaltung auch um Themen wie Rechnungsschreibung, E-Rechnung, ZUGFeRD, DMS, rechtskonforme Speicherung von Originaldaten (elektronische Rechnungen aller Art) nach GoBD und Verfahrensdokumentation. Die Buchhalter arbeiten dann im Eigenauftrag direkt für unsere Mandanten.
Erbrecht
Alle sprechen von steuerlicher Gestaltung, aber das Erb- und Familienrecht hat eine große Zahl von Besonderheiten und Langzeitfolgen. Bei der steuerlichen Gestaltung muss man das beachten und mit darauf spezialisierten Anwälten arbeiten, ggf. noch ergänzend zu Notaren.
Steuergestaltungen sind zwar vordergründig ein Gestaltungsantrieb, aber die Verträge dazu sind weitreichend und müssen zu den Familien, Unternehmen und langfristigen Zielen passen.
Gesellschaftsrecht & Rechtsformwahl
Unsere Gestaltungsvorschläge werden mit erfahrenen Anwälten und Notaren abgestimmt. Jeder Rechtsform hat Vor- und Nachteile. GbR, eGbR, Immobiliengesellschaften, Holding, Haftungsschutz durch UG, GmbH oder GmbH & CoKG. Passt die Rechtsform zu Ihren unternehmerischen Zielen, Ihren Haftungsrisiken? Steht der bürokratische Aufwand einer steueroptimierenden Konstruktion im Verhältnis zur tatsächlichen Unternehmensgröße? Wir kennen alle Trends und Tutorials in den sozialen Medien und sind da auf dem neuesten Stand. Wir ermitteln mit den Fachjuristen, was am besten zu Ihnen und Ihrer Situation passt.